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  1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  2. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder...

  3. Körperschaft des öffentlichen Rechts steht für: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich) Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schweiz) Siehe auch: öffentliches Recht; öffentlich-rechtlich; Körperschaft #Körperschaften des öffentlichen Rechts

  4. Diese Kategorie sammelt alle Artikel über Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterkategorien sollen nach Möglichkeit bundes- oder landesrechtlich definierte Gruppen von Körperschaften umfassen.

  5. Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen Sozialversicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder, hinaus erstreckt ( Art. 87 Art. 2 GG ). Oberste Bundesbehörden.

  6. Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt. Kriterien einer Gebietskörperschaft. Gebietskörperschaften weisen folgende gemeinsame Kriterien auf: Pflichtmitgliedschaft

  7. Steuerrechtlich hat er in Österreich den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. eine Teilkörperschaft (auch Gliedkörperschaft genannt) umfasst eine bestimmte Untermenge der Mitglieder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. die Studierendenschaft einer Hochschule) und ist mit bestimmten Rechten ausgestattet.