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  1. Unter dem Begriff Souveränität (französisch souveraineté, aus mittellateinisch supernus „darüber befindlich“, „überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung.

  2. Unter einem Souverän versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, zum Beispiel der König oder der Fürst.

  3. Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.

  4. Souveränität bedeutet staatsliche Unabhängigkeit und Überlegenheit. Das junge Politik-Lexikon erklärt, wie Souveränität im Inneren und im Auswärtigen gilt, und wie sie eingeschränkt werden kann.

  5. a) oberste Hoheitsgewalt eines Staates über seine inneren und auswärtigen Angelegenheiten. b) Recht einer Nation im Hinblick auf ihre Selbstbestimmung. c) Recht eines Volkes im Hinblick auf die ihm zustehende Staatsgewalt, Ausübung der Macht des Volkes innerhalb eines Staates, Volkssouveränität.

  6. Der Begriff Souveränität legt die Unabhängigkeit aller Staaten und den Schutz vor Einmischung fest. Als sich die ersten Republiken von der Sowjetunion abspalten wollen, wird er in der Region relevant.

  7. Souveränität. Höchste Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt innerhalb eines Staates ( Hoheitsrechte) und nach außen ( Völkerrecht ). Im Absolutismus wurde der Fürst/König »von Gottes Gnaden« als Souverän anerkannt.