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  1. Die Verfassung des Königreichs, offiziell Staatsgrundgesetz des Königreichs Italien (italienisch Legge organica del Regno d'Italia), beruhte auf dem Fundamentalstatut vom 4. März 1848 , der vom König Karl Albert dem Königreich Sardinien verliehenen Konstitution.

    • Umberto II

      König Umberto II. Umberto wurde als Sohn von König Viktor...

  2. Das Statuto Albertino war von 1848 bis 1861 die Verfassung des Königreichs Sardinien-Piemont und von 1861 bis 1946 die Verfassung des Königreichs Italien.

  3. Die Verfassung der Italienischen Republik, italienisch Costituzione della Repubblica Italiana, ist die geltende Verfassung der Italienischen Republik. Sie bestimmt die rechtliche und politische Grundordnung Italiens als Republik und repräsentativer Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem und bildet die Grundsätze ihrer ...

  4. Als Königreich Italien gelten historisch: Reichsitalien (872–18. Jh.), das aus dem Frankenreich hervorgegangene Königreich in Oberitalien, 951 dem Heiligen Römischen Reich angegliedert; Königreich Italien (1805–1814), das 1805 aus der Cisalpinischen Republik Napoléons hervorgegangene kleinere Königreich in Nordostitalien

  5. Das politische System des seit 1861 bestehenden italienischen Staates war ursprünglich in der Form einer konstitutionellen Monarchie organisiert und ist seit 1946 als parlamentarische Republik strukturiert. Flagge des Königreichs Italien (1861–1946)

  6. Ein Katalog an Grundrechten war bereits im albertinischen Statut, seit Erlass 1848 Kernbestandteil der materiellen Verfassung Piemont-Sardiniens bzw. des Königreichs Italien, enthalten. Da ein übergeordneter Verfassungsrang des Statutes aber nicht vorgesehen war, konnten Gesetze, die sich auf derselben Rangstufe befanden ...

  7. Das Königreich Italien war ein Staat in Südeuropa, der von 1861 bis 1946 auf dem Gebiet der heutigen Italienischen Republik und Teilen derer Nachbarstaaten bestand. Während dieses Zeitraums war Italien eine zentralistisch organisierte konstitutionell-parlamentarische Monarchie.