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  1. ssl.wadern.de › service-rathaus › buergerbueroMeldeamt | Stadt Wadern

    Anmeldung. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1 Meldegesetz Saarland). Seit 1. November 2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Um- bzw. Anmeldung notwendig.

    • Bürgerbüro

      Die Stadt Wadern hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen....

  2. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1 Meldegesetz Saarland). Seit 1. November 2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Um- bzw. Anmeldung notwendig. Sie können hier das erforderliche Formular abrufen.

  3. Die Stadt Wadern hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Suchbegriffes und finden Sie den richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten eine Auflistung der Aufgaben mit der entsprechenden Telefon-Durchwahl und der Zimmer-Nr. im Rathaus.

  4. Ausgezeichnete Auskünfte, die Ihnen den notwendigen Gang zum für Wadern verantwortlichen Einwohnermeldeamt erleichtern.

  5. Einwohnermeldeamt - Meldeamt - Meldestelle - Bürgerbüro - Bürgerservice. Anschrift: Wadern. Marktplatz 13. 66687 Wadern. Kontaktdaten: Telefonnummer: 06871 507-0, -232, -234, -235. Fax-Nummer: 06871 507-130. E-Mail-Adresse: stadt@wadern.de. Öffnungszeiten: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr. Di. 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr.

  6. Ansprechpartner Bürgerbüro. Oberstraße 9 66687 Wadern. Telefon: +49 681 9712-400 Fax: +49 681 9712-470 E-Mail: poststelle.zas@lvgl.saarland.de

  7. Bürgerbüro in Wadern (Bürgeramt) Marktplatz 13, 66687 Wadern. (4.8 Sterne, 4 Bewertungen) Telefon: 068715070. Fax: 06871507130. E-Mail: stadt@wadern.de.