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  1. Voraussetzungen. Apostille oder diplomatische Beglaubigung von ausländischen Urkunden zur Vorlage in Österreich – Länderliste. Die Urkunde, die eine diplomatische Beglaubigung erhalten soll, muss vom Standesamt Wien ausgestellt worden sein.

  2. Ab 01.04.2023 ist für Apostillen und Zwischenbeglaubigungen keine telefonische Terminvereinbarung mehr erforderlich, die Ausstellung erfolgt ohne Voranmeldung Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

  3. Der Wiener Justizpalast ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich zugänglich. Die Einlaufstelle des Oberlandesgerichts Wien ist von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. Wenn Sie bei einem Termin pünktlich sein müssen, planen Sie bitte für die Sicherheitskontrolle genug Zeit ein.

  4. Home > Der Justizpalast (https://www.ogh.gv.at/der-justizpalast/) Oberster Gerichtshof | Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien | Telefon: +43 1 52152 0 | Telefax: +43 1 52152 3710

  5. Apostille. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation (diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der sonst erforderlichen Legalisation und ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat.

  6. Nach erfolgreicher Verifizierung des Dokuments kann die elektronische Apostille in der Regel zügig ausgestellt werden. Die Vorschreibung der entstehenden Gebühren erfolgt gesondert. Folgende Dokumente können mit elektronischer Apostille vom BMEIA versehen werden: Link.

  7. Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, Justizpalast. 1011 Wien, Schmerlingplatz 11. Telefon: 01-521 52-0. Webseite: www.justiz.gv.at/...