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  1. Neben dem regulären Hochschulzugang gibt es besondere Zulassungsformen wie den Studienplatztausch oder das Losverfahren.

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  2. 1. Stehen bei Beendigung der Nachrückverfahren gemäß § 3 Abs. 6 Verordnung über die Hochschulzu- lassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV) vom 10.

  3. LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 3 VON 3 3. Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 HZV bestimmt die Hochschule die Form und Frist der Antragstellung. An diesem Losverfahren wird beteiligt, wer einen formgebundenen Antrag auf Teilnahme am Losver-fahren innerhalb der Frist vom 12. Okt. bis 20. Okt. 2023 gestellt hat.

  4. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 15. Jan 2024 (Sommersemester 2024) erscheinen im Bewerbungsportal nach und nach die Ergebnisse der Zulassungsverfahren für die einzelnen Studiengänge. Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen.

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  5. Bevor Sie Ihr Studium in einem bestimmten Studiengang aufnehmen können, müssen Sie für diesen Studiengang zugelassen und immatrikuliert werden.

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  6. BEKANNTMACHUNG. des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung: Losverfahren. für das Wintersemester 2020/21. 1. Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 6 Satz 11 Verordnung über die Hochschulzulassung an den staat-lichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV) vom 10.

  7. Für die Zulassung zum Tiermedizin-Studium sind die Zuständigkeiten wie folgt: 1) Für Deutsche, Staatenlose, Bildungsinländer und ausländische EU- bzw. EWR-BürgerInnen. 2) Da nur zum Wintersemester zugelassen wird, ist der Bewerbungsschluß für "Neu-AbiturientInnen" der 15. Juli, derjenige für "Alt-AbiturientInnen" der 31. Mai eines Jahres.