Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Otto Wels, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Reichstag, war der einzige Abgeordnete, der sich gegen das Ermächtigungsgesetz von Hitler ausgesprochen hat. Er warf Hitler vor, die Verfassung zu verletzen und die Demokratie zu bedrohen.

  2. Dieser Satz aus Otto Wels Rede erlangte besondere Bedeutung und sollte in den folgenden Wochen und Monaten für viele der von den Nazis Verfolgten traurige Realität werden. Wels Worte waren die letzten freien, die für die nächsten 13 Jahre in einem deutschen Parlament gesprochen wurden.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. 23. März 2023 · Der 23. März 1933 ist der schwärzeste Tag in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus. Dr. Peter Struck, ehemaliger SPD-Fraktionsvorsitzender in der Broschüre „ Otto Wels – Mut und Verpflichtung „. Die Nationalsozialisten gewinnen die Abstimmung um das „Ermächtigungsgesetz“. Bildrechte: unbekannt.

  4. Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte es Hitler, alleine Gesetze zu erlassen — ohne Rücksicht auf die Verfassung. So konnte er demokratische Prozesse ausschalten und eine nationalsozialistische Diktatur errichten. Offiziell diente das Gesetz zur „Behebung der Not von Volk und Reich“.

  5. Otto Wels (SPD), Abgeordneter: "Meine Damen und Herren! Der außenpolitischen Forderung deutscher Gleichberechtigung, die der Herr Reichskanzler erhoben hat, stimmen wir Sozialdemokraten umso nachdrücklicher zu, als wir sie bereits von jeher grundsätzlich verfochten haben.

  6. Otto Wels war der letzte Sozialdemokrat, der am 23. März 1933 gegen das Ermächtigungsgesetz, das die Machtübernahme Hitlers besiegelte, stimmte. Er hielt eine berühmte Rede, die er mit den Worten beendete: \"Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.\"

  7. März 1933 über das von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ab. Mit dem Gesetz sollte die Regierung die Ermächtigung erlangen, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen.