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  1. Henri, Großherzog von Luxemburg (vollständiger Name: Henri Albert Gabriel Félix Marie Guillaume von Nassau) (* 16. April 1955 auf Schloss Betzdorf in Betzdorf ) ist seit dem 7. Oktober 2000 Großherzog von Luxemburg , Herzog von Nassau und damit das Staatsoberhaupt des Großherzogtums Luxemburg .

  2. Regierung des Großherzogtums Luxemburg. Hauptsitz. Refugium St. Maximin. Luxemburg. Luxemburg. Luxemburg. Website. www.gouvernement.lu. Die Regierung ist das Organ der Exekutive des Großherzogtums Luxemburg, welches sich aus dem Staatsoberhaupt (dem Großherzog) und den Ministern zusammensetzt.

  3. Die Verfassung räumt dem Staatsoberhaupt eine einmalige Stellung außerhalb des Gemeinrechts ein. Die Verfassung besagt in der Tat, dass die Person des Großherzogs unverletzlich ist, d. h. er unterliegt keiner Rechtsprechung und kann nicht für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden.

  4. Staatsoberhaupt und Großherzog von Luxemburg ist seit 7. Oktober 2000 Henri von Nassau. Er ist verheiratet mit Maria Teresa. Formal verfügt der Großherzog über weitreichende exekutive und legislative Befugnisse: Er ernennt und entlässt die Regierung, verkündet die Gesetze, erlässt Verordnungen, besitzt das Begnadigungsrecht ...

  5. Das Staatsoberhaupt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist das Staatsoberhaupt Luxemburgs. Er ist Ausdruck der Identität des Landes, symbolisiert seine Unabhängigkeit, die Einheit des Staatsgebiets und den Fortbestand des Staates.

  6. luxembourg.public.lu › de › gesellschaft-und-kulturDer Großherzog - Luxembourg

    Der Großherzog, Symbol der Nation und Staatsoberhaupt. Luxemburg ist aktuell das einzige Großherzogtum der Welt und der Großherzog ist das Staatsoberhaupt. Er verkörpert die Unabhängigkeit des Landes und die Beständigkeit eines Staates, der stark von den Wechselfällen der Geschichte geprägt wurde.

  7. Der Großherzog ist das Staatsoberhaupt laut Artikel 33 der Verfassung. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen Luxemburgs ist der Großherzog der Repräsentant der Identität des Landes. Er symbolisiert seine Unabhängigkeit, die Einheit des Staatsgebiets und den Fortbestand des Staates. © Cour grand-ducale / Emanuele Scorcelletti.