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  1. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Es handelt sich dabei um fünf Schleifen, die symbolisch für die fünf Länder stehen. Der Hammer symbolisiert ...

  2. Mai 1953 bis 26. September 1955) Staatswappen der DDR (26. September 1955 bis 3. Oktober 1990) Mit Gesetz vom 26. September 1955 wurde das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestimmt, als Staatsflagge weiterhin Schwarz-Rot-Gold. Mit Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Wappen in die Staatsflagge eingefügt.

  3. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Es handelt sich dabei um fünf Schleifen, die symbolisch für die fünf Länder stehen.

  4. 28. Juli 2021 · Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen.

  5. (12. Januar 1950. – 28. Mai 1953) Inhaltsverzeichnis. 1 Geschichte. 2 Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt. 3 Verbote und Verbotsdebatten. 4 Weblinks. 5 Einzelnachweise. Geschichte. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befindet.

  6. Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist. § 2. (1) Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold. [ 1]

  7. Die Deutsche Demokratische Republik ( DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7. Oktober 1949 bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 bestand.