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  1. Losverfahren. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat in elektronischer Form und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30.

  2. Parallelstudium an der Universität Freiburg. Ein Parallelstudium liegt vor, wenn Sie zwei Studiengänge zeitgleich studieren. (Rechtsnorm: § 60 Abs. 1 Landeshochschulgesetz) Ein Parallelstudium ist immer mit nicht zu unterschätzendem Aufwand und hohen Anforderungen verbunden.

  3. Wenn Sie das Zeugnis von Ihrem Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen haben, gelten Sie als Bewerber*in für einen Zweitstudienplatz. Sie nehmen dann nicht an unserem regulären Auswahlverfahren, sondern bewerben sich über das Bewerbungsportal der Universität Freiburg.