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  1. Der Bundesstaat ist zu kompliziert. Der Entscheidungsprozess ist schwerfällig. Bund und Länder müssen langwierige Verhandlungen führen, bis es endlich zu Entscheidungen kommt, die oft nur mühsame Kompromisse darstellen. Der Bundesstaat ist unübersichtlich. Das Zusammenwirken im Kooperativen Föderalismus mit den vielen formellen und ...

  2. Ein Staat, in dem mehrere (Bundes-)Länder zusammen einen gemeinsamen Staat bilden. Die einzelnen Länder schließen sich zusammen zu einem Bundesstaat. Sie haben eine gemeinsame Regierung und auch gemeinsame Gesetze. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Sie besteht aus 16 Bundesländern.

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  3. Nein, Bundesland und Bundesstaat sind nicht das Gleiche. Ein Bundesland bezieht sich auf die Gliedstaaten innerhalb einer föderalen Republik wie Deutschland. Ein Bundesstaat hingegen ist ein Souveräner Staat, der aus mehreren Einzelstaaten besteht, wie zum Beispiel die USA.

  4. Was der Bundestag entscheidet, ist also für alle drei Teile der Staatsgewalt wichtig. Das deutsche Volk aber wählt den Bundestag. Deswegen kann man sagen: Die Staatsgewalt geht vom Volk.

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  5. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › BundesstaatBundesstaat – Staatslexikon

    Das GG legt einen zweistufigen Gesamtstaatsaufbau zugrunde (BVerfGE 132, 147), in dem die Staatsgewalt auf zwei Ebenen, die Stufen des Bundes und der Länder, aufgeteilt ist. Zusätzliche innerstaatliche Entscheidungsebenen sind dem GG fremd. Aus der Sicht der bundesstaatlichen Ordnung stellen auch die kommunalen Gebietskörperschaften ...

  6. Der Weg zur bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik war langwierig, kompliziert und von politischen Gegensätzlichkeiten ge kennzeichnet. Das Ergebnis dieses von vielen Kompromissen beglei teten Prozesses sind einige grundsätzliche Prinzipien, die den deut schen Bundesstaat konstituieren und prägen.

  7. Trotz Globalisierung bleibt Deutschland historisch, politisch und kulturell entscheidend durch das Bundesstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1) geprägt, also durch die Gliederung in Länder, die gemeinsam mit dem Bund Träger und Gestalter der bundesrepublikanischen Ordnung sind.