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  1. Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie im Deutschen Reich bestand.

  2. Der Reichstag der Weimarer Republik (1919 bis 1933) war nach der Weimarer Reichsverfassung von 1919 das Parlament und damit eines der obersten Organe des Deutschen Reichs. Der Reichstag trat erstmals am 24. Juni 1920 zusammen.

  3. Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossene, am 11. August unterzeichnete und am 14. August 1919 verkündete erste demokratische Verfassung Deutschlands.

  4. Die Reichsregierung bestand während der Periode des Deutschen Reiches, die als Weimarer Republik bezeichnet wird, gemäß Artikel 52 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 („Weimarer Reichsverfassung“, WRV) aus dem Reichskanzler und den Reichsministern.

  5. Reichskanzler war die Bezeichnung für den Regierungschef in der Weimarer Republik. Die Bezeichnung „Reichskanzler“ hatte es bereits zuvor im Kaiserreich für den einzigen verantwortlichen Minister gegeben. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 nahm die Bezeichnung wieder auf; auch der Regierungschef des nationalsozialistischen ...

  6. Der Kaiser hat abgedankt, der Erste Weltkrieg ist verloren: 1918 ist in Deutschland nichts mehr, wie es war. Nun beginnt die erste Demokratie auf deutschem Boden, die so genannte "Weimarer Republik". Sie dauert bis 1933, dann kommt Adolf Hitler durch demokratische Wahlen an die Macht. Von Gregor Delvaux de Fenffe.

  7. www.bpb.de › themen › erster-weltkrieg-weimarWeimarer Republik | bpb.de

    Erfahren Sie mehr über die Weimarer Republik, die erste deutsche Demokratie zwischen 1918 und 1933. Lesen Sie kurze Überblicke zu wichtigen Zeitabschnitten, Themen und Perspektiven dieser Zeit.