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  1. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten , das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität , und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und ...

  2. Ein Staat, in dem mehrere (Bundes-)Länder zusammen einen gemeinsamen Staat bilden. Die einzelnen Länder schließen sich zusammen zu einem Bundesstaat. Sie haben eine gemeinsame Regierung und auch gemeinsame Gesetze. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Sie besteht aus 16 Bundesländern. (© bpb, Andreas Thiel)

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weshalb Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird.

  4. Grundlagen. Bundesstaat. Deutsche Demokratie. Bundesstaat. Horst Pötzsch. 15.12.2009 / 8 Minuten zu lesen. Die föderale Gliederung der Bundesrepublik hat historische Wurzeln. Im Bundesstaat ist die Macht aufgeteilt, Bund und Länder müssen zusammenarbeiten und kontrollieren sich so gegenseitig.

  5. Die Länder sind Gliedstaaten, der Bund ist der Zentralstaat. Art. 29 GG ermöglicht eine Neugliederung des Bundesgebiets in neue Länder; jedoch besteht kein Anspruch darauf. Art. 79 GG erklärt die bundesstaatliche Ordnung für unantastbar. Durch die dt.

    • Wichard Woyke
  6. Grundlagen des politischen Systems Deutschlands. zur Stelle im Video springen. (01:09) Im Grundgesetz sind die Grundlagen des politischen Systems Deutschlands festgehalten. Der Artikel 20 des Grundgesetzes definiert die Bundesrepublik Deutschland als:

  7. Bundestag. 1) B. bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Für B. charakteristisch ist, dass dem Bund die Länder als eigene Einheiten mit Staatsqualität gegenüberstehen (Bundesstaatsprinzip) und dass sowohl der Bund al.