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  1. Die Zeitschrift Frauenstimmrecht, späterer Titel Die Staatsbürgerin, wurde von 1912 bis 1919 herausgegeben. Sie war das Organ des Deutschen Verbands für Frauenstimmrecht und, ab 1916, das von dessen Nachfolgeorganisation Deutscher Reichsverband für Frauenstimmrecht.

  2. ZDB. 533703-3. Die Zeitschrift für Frauenstimmrecht erschien zwischen 1907 und 1918 und war die erste Zeitschrift der bürgerlichen Frauenbewegung, die sich ausschließlich der Thematik Frauenstimmrecht widmete. [2] Sie stellte die Sicht des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung zum Frauenstimmrecht dar.

  3. 7. Mai 2018 · Programm der „Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht“. Anita Augspurg, 1907. Fünf Jahre der propagandistischen und organisatorischen Arbeit hat die Stimmrechtsbeweguug in Deutschland durchlaufen, und heute kann sie den ersten Meilenstein ihres Schaffens errichten, ein Organ, das ausschließlich ihren Interessen dient, das den ...

  4. Stattdessen rief der Verband die Zeitschrift für Frauenstimmrecht ins Leben, die sowohl als eigenständige Zeitschrift als auch als monatliche Beilage der Frauenbewegung erschien und von Augspurg redigiert wurde. Das Motto der Zeitschrift war „Gerechtigkeit erhöht ein Volk“.

  5. Die Schrift von de Gouges war eine „Herausforderung an die Männerwelt, aber auch an Frauen“ und gilt bis heute als „Schlüsseldokument in der Geschichte der Frauen, der Frauenbewegung und des feministischen Denkens; darüber hinaus kann er auch als ein Schlüsseldokument des modernen politischen Denkens überhaupt gelten“ [5] – so schätzt es die His...

  6. 9. Juni 2022 · Die Zeitschriften der Frauenbewegung des 19. und 20. Jahrhunderts sind eine unerschöpfliche Quelle: In ihnen können alle Themen und Entwicklungen dieser sozialen Bewegung nachvollzogen werden. Bereits die Zeitgenossinnen selbst haben die Zeitschriften erstmals in Gruppen eingeteilt.

  7. Zeitschrift für Frauenstimmrecht. Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag, 8. März 1914. Innerhalb des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung gab es einen starken pazifistischen Flügel, der sich weder nationalen Überschwang, noch der Verpflichtung zu kriegserleichternden Hilfsmaßnahmen, wie Verwundetenpflege, anschließen wollte.