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  1. An-Institut ist eine Bezeichnung für „rechtlich selbstständige Einrichtungen an Hochschulen, die zwar organisatorisch, personell und räumlich mit diesen verflochten sind, ohne jedoch einen integralen Bestandteil der jeweiligen Hochschule zu bilden“. Sie sind somit zu unterscheiden von den Instituten als Untergliederungen der ...

  2. An-Institut. Kategorie für An-Institute an Hochschulen; der Status der An-Institute ist in den einzelnen Landeshochschulgesetzen beschrieben.

  3. An-Institute sind selbständige Einrichtungen mit eigener Rechtsfähigkeit, oft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eines eingetragenen Vereins, die einen Kooperationsvertrag mit einer Hochschule abgeschlossen haben. Die Bezeichnung Institut für eine Lehr- und Forschungseinrichtung geht auf das 18. Jahrhundert zurück.

  4. An-Institute sind organisatorisch, wirtschaftlich und rechtlich eigeständige Forschungseinrichtungen, die auf Grundlage eines Kooperationsvertrags besonders eng mit der RWTH Aachen zusammenarbeiten. Die Anerkennung einer Einrichtung als An-Institut erfolgt durch das Rektorat.

  5. Die „An“-Institute sind gemäß §29 des Hochschulgesetzes NRW wissenschaftliche Einrichtungen der Universität und dürfen nur mit Genehmigung der Fakultäten,

  6. 2. Apr. 2024 · Kontaktinformationen. Forschungsförderung TU Dresden. Letzte Änderung: 02.04.2024. Diese Seite … An-Institute sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, welche zusammen mit der TU Dresden Aufgaben wahrnehmen die allein nicht angemessen durch die TU Dresden wahrgenommen werden können (s. § 102 …

  7. 25. Okt. 2005 · Richtlinien An-Institute. Richtlinien zur Anerkennung einer wissenschaftlichen Einrichtung als An-Institut der Humboldt-Universität zu Berlin. § 1 Anerkennung.