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  1. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg, bis 1972 BMVtg) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr .

  2. Das Bundesministerium der Verteidigung ist das zentrale Führungselement des Bundesministers als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im Frieden sowie als Ressortchef der Bundeswehrverwaltung.

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  3. 26. Apr. 2024 · Organisation. Das Bundesministerium der Verteidigung ist eine oberste Bundesbehörde. An der Spitze steht der Minister, der von den Staatssekretären, dem Generalinspekteur sowie dem Leitungsbereich unterstützt wird. Das Ministerium ist in zehn Abteilungen gegliedert. Dienstsitze sind in Bonn und Berlin.

  4. Kategorie:Bundesministerium der Verteidigung. Kategorie. : Bundesministerium der Verteidigung. Kategoriedefinition. Diese Kategorie enthält Kategorien und Artikel ausschließlich zum Ministerium selbst. Für die Bundeswehr gibt es die Kategorie:Bundeswehr . Wartungshinweise.

  5. Bundes­ministerium der Verteidigung (Bundes­verteidigungs­ministerium) BMVg 1955 Bundesminister der Verteidigung Ecuador: Ministerio de Defensa Nacional – 1935 wird vom Ministerio Coordinador de Seguridad betreut: Ministro de Defensa Nacional Estland: Kaitse­ministeerium: KMIN: 1991/92 Kaitse­minister

  6. 26. Apr. 2024 · Friedenssicherung. Deutschland übernimmt internationale Verantwortung. Mit seinem Engagement bei der Friedenssicherung trägt es dazu bei, zerfallende Staaten zu stabilisieren und Krisen bereits in ihrer Entstehung zu begegnen. Basis ist der vernetzte Ansatz, die enge Zusammenarbeit der Ministerien mit zivilen Partnern in Deutschland und vor Ort.

  7. www.bmvg.de › de › ministeriumAufgaben - BMVg

    Das Bundesministerium der Verteidigung ist innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr. Es fungiert als höchste militärische Kommandobehörde und oberste Dienstbehörde für die Bundeswehrverwaltung.