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  1. Organisatorisch untersteht ein Gymnasium dem Bundesministerium für Bildung. Ist der Schulerhalter ebenfalls der Bund, so wird die Bundesschule, je nach Schulform, als Bundesgymnasium (BG), Bundesrealgymnasium (BRG), Bundesoberstufengymnasium (BORG), oder Wirtschaftskundliches Bundesrealgymnasium (WBRG) bezeichnet.