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  1. Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands. Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 kam die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ in den propagandistischen und amtlichen ...

  2. Drittes Reich ist eine Bezeichnung für das nationalsozialistische Deutschland.Seit den 1920er Jahren wurde der Begriff von der völkischen Bewegung und den Nationalsozialisten propagandistisch eingesetzt, um die von ihnen angestrebte Diktatur in eine Traditionslinie mit dem 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reich und dem 1871 gegründeten Kaiserreich zu stellen, die Weimarer Republik ...

  3. Als Reichsregierung oder Reichsleitung wird zum einen die Provisorische Zentralgewalt des kurzlebigen Deutschen Reichs von 1848/49 bezeichnet, zum anderen der Reichskanzler und die ihm unterstellten Staatssekretäre oder Minister, denen von 1871 bis 1945 die Staatsführung des Deutschen Reiches oblag. Die Paulskirchenverfassung von ...

  4. Dieser Artikel behandelt die Staatsoberhäupter des 1867 gegründeten Staates namens Norddeutscher Bund und des 1871 daraus hervorgegangenen und seit 1949 in der völkerrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Deutschen Reiches; zu Kaisern und Königen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation siehe ...