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Fürst. Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel (Rangtitel). Die Träger der Letzteren können als „Landesfürsten“ Herrscher eines souveränen Fürstentums (wie Liechtenstein oder Monaco) sein oder auch Adlige im ...
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Definition. Wappen des Johann Franz Eckher von Kapfing als Fürstbischof (1696–1727) von Freising mit fürstlichen und bischöflichen Rangzeichen. Ein Fürstbischof war ein Bischof im Fürstenrang. Sein Stand war der eines Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches.
Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel (Rangtitel). Die Träger der Letzteren können als „Landesfürsten“ Herrscher eines souveränen Fürstentums sein oder auch Adlige im Fürstenrang ohne Herrscherstellung. In den meisten Fällen sind Fürstentitel Erstgeburtstitel ...
2. [ gehoben, übertragen] der erste, die andern Überragende. eWDG. Bedeutungen. 1. Angehöriger des hohen Adels. a) (unter einem Kaiser, König stehender) Herrscher eines Landes, Territoriums. Beispiele: ein weltlicher, geistlicher, regierender Fürst. die Fürsten versammelten sich auf dem Reichstag.