Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Unter Fusion wird die Unternehmensverbindung von mindestens zwei bisher rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit verstanden, wobei mindestens eines der Unternehmen auf das andere aufgeht und dabei seine rechtliche Eigenständigkeit verliert.

    • Fusion

      Fusion (von lateinisch fusio „Schmelze, Guss“) oder...

  2. de.wikipedia.org › wiki › FusionFusion – Wikipedia

    Fusion (von lateinisch fusio „Schmelze, Guss“) oder Verschmelzung steht für: Fusion (Völkerrecht), Zusammenschluss von Staaten; Fusion (Wirtschaft), Zusammenschluss von zwei oder mehreren zu einem Unternehmen; Kernfusion, Kernreaktion, bei der zwei Atomkerne zu einem einzigen Kern verschmelzen; Zellfusion, Verschmelzen ...

  3. Zusammenschluss von bislang eigenständigen Unternehmen zu einem wirtschaftlich und rechtlich einheitlichen Unternehmen. In Deutschland unterliegen Fusionen von Unternehmen den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) und damit der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. Eine Fusion ist der Zusammenschluss mehrere Unternehmen. Die einzelnen Unternehmen verlieren ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit. Das Kartellrecht untersagt Fusionen, wenn das entstehende Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.

  5. Fusionen sind die engste Variante von Verbindungen zwischen Unternehmen. Fusionieren zwei Betriebe, schließen sie sich zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit zusammen. Die früher eigenständigen Unternehmensteile sind dann nicht mehr rechtlich selbständig. Welche Arten von Fusion gibt es? Welche Ziele verfolgen Unternehmen mit dem ...

    • (7)
  6. Fusion bedeutet dort, dass zwei Unternehmen sich zu einem zusammenschließen. Vorher hat jedes Unternehmen eigene Waren hergestellt, Arbeitskräfte beschäftigt und am Ende des Jahres eine Bilanz erstellt. Jetzt wird aus den zwei Unternehmen eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit.

  7. Die Fusion bezeichnet einen Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit. Die Fusion gilt als Zusammenschluss mit der höchsten Bindungsintensität, da mindestens ein Unternehmen ( Verschmelzung durch Aufnahme) oder alle beteiligten Unternehmen ( Verschmelzung durch Neubildung) ihre rechtliche ...