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  1. Inhaltsverzeichnis. 1 Historische Entwicklung. 1.1 Feldmarschall. 1.2 Generalfeldmarschall. 2 Feldmarschall in Deutschland. 2.1 Mittelalter bis 16. Jahrhundert. 2.2 17. Jahrhundert. 2.3 Preußische Armee. 2.4 Deutsches Reich bis 1933. 2.5 NS-Staat. 2.6 Bundesrepublik Deutschland. 2.7 DDR. 3 Feldmarschall in anderen Ländern.

  2. Friedrich Wilhelm Ernst Paulus (* 23. September 1890 in Guxhagen; [1] † 1. Februar 1957 in Dresden - Oberloschwitz) war ein deutscher Heeresoffizier (ab 1943 Generalfeldmarschall) und im Zweiten Weltkrieg Oberbefehlshaber der 6. Armee während der Schlacht von Stalingrad.

  3. November 1887 in Berlin; † 10. Juni 1973 in Irschenhausen) war ein deutscher Berufsoffizier, ab 1942 im Rang eines Generalfeldmarschalls . Während des Zweiten Weltkriegs befehligte von Manstein Korps, Armeen und Heeresgruppen, ehe er 1944 in die Führerreserve versetzt wurde. 1945 geriet er zunächst in Kriegsgefangenschaft.

  4. Wilhelm Keitel als Generalfeldmarschall, 1942. Wilhelm Bodewin Johann Gustav Keitel (* 22. September 1882 in Helmscherode; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Heeresoffizier (ab 1940 Generalfeldmarschall) und von 1938 bis 1945 Chef des Oberkommandos der Wehrmacht .

  5. Karl Rudolf Gerd von Rundstedt war ein deutscher Offizier, zuletzt Generalfeldmarschall im Zweiten Weltkrieg, und führte während des gesamten Kriegs militärische Großverbände an mehreren Fronten. Seine wichtigste Position war die des Oberbefehlshabers West, die er – mit mehreren Unterbrechungen – zwischen 1940 und 1945 ...

  6. Generalfeldmarschall (German: [ɡenəʁaːlˈfɛltmaʁʃal] ⓘ; from Old High German marahscalc, "marshal, stable master, groom"; English: general field marshal, field marshal general, or field marshal; often abbreviated to Feldmarschall) was a rank in the armies of several German states and the Holy Roman Empire ...

  7. Der Reichsmarschall (auch Erzmarschall) war ursprünglich der militärische Stellvertreter des Kaisers und bekleidete eines der Erzämter im Heiligen Römischen Reich. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde der Titel eines Reichsgeneralfeldmarschalls durch Kaiser und Reichstag verliehen.