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  1. Derzeit gibt es in Deutschland 25.777 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Davon sind 90 Prozent als gemeinnützig anerkannt. Als Stifter treten nicht nur natürliche Personen und Personengesellschaften auf, sondern auch die Kirche und der Staat (Bund und Länder).

  2. Von staatlicher Seite aus existieren Stiftungsverzeichnisse nur auf Landesebene und nur für die Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts. Das Verzeichnis Deutscher Stiftungen umfasst in der 9. Auflage rund 26.000 Einträge von Stiftungen aller Rechtsformen in drei Bänden.

  3. Die rechtsfähige Stiftung nach dem Privatrecht. Seit der Reform des Stiftungsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 20021 ist die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts abschließend in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)2 geregelt.3 .

  4. Bürgerstiftung. Die in den letzten Jahren auch in Deutschland populär gewordene Bürgerstiftung, die auf die im US-amerikanischen Raum seit langem bekannte „community foundation“ zurückgeht, wird meist als rechtsfähige gemeinnützige Stiftung errichtet.

  5. Bei der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine eigenständige Rechtsperson mit eigenen Organen (Vorstand, Kuratorium). Sie eröffnet dadurch insbesondere operativen Stiftungen große Handlungsspielräume. Allerdings unterliegt sie auch der behördlichen Aufsicht.

  6. 28. Sept. 2020 · Das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, beruht derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht.