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  1. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes war in Kraft vom 1. Juli 1867 bis zum 31. Dezember 1870. Sie war die Grundlage der Bismarckschen Reichsverfassung und sollte den süddeutschen Staaten den Beitritt möglichst annehmbar machen.

  2. Publikandum, die Verfassung des Norddeutschen Bundes betreffend. Abkürzung: Art: Geltungsbereich: Rechtsmaterie: Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 1, Seite 1–23 Fassung vom: 26. Juli 1867 Ursprungsfassung: Bekanntmachung: 2. August 1867 Inkrafttreten: Anmerkungen: aus: {{{HERKUNFT}}} Quelle: Scan auf Commons

  3. Am 16. April 1867 verabschiedete der Norddeutsche Konstituierende Reichstag in Berlin die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Erstmals einigten sich damit mehrere, in einem Bundesstaat zusammengeschlossene deutsche Landesfürsten auf eine gemeinsame Staatsordnung.

  4. documentArchiv.de - Verfassung des Norddeutschen Bundes (16.04.1867) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc., thun kund und fügen hiermit im Namen des Norddeutschen Bundes zu wissen: Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von Uns, Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von ...

  5. Die vorstehende Verfassung wurde gemäß dem Bündnisvertrag Preußens mit den Norddeutschen Staaten vom 18. August 1866 zwischen den Regierungen der norddeutschen Staaten (23) und dem, aufgrund gleicher, geheimer und direkter Wahl (gemäß einem, auf der Grundlage des Reichswahlgesetzes vom 12.