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  1. Staatsratsvorsitzender. Schaffung des Amtes. 1960. Auflösung des Amtes. 1990. Das Amt des Vorsitzenden des Staatsrats oder Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Jahre 1960 anstelle des bisherigen Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen, das seit 1949 bis dahin von Wilhelm Pieck bekleidet worden war.

  2. Danach wurde das Amt des Staatsrats für längere Zeit nicht mehr besetzt. Seit Ende der 1980er Jahre wurden den Staatsräten meist spezielle Aufgabenbereiche übertragen. Der Dirigent und Intendant Wolfgang Gönnenwein war von 1988 bis 1992 Staatsrat für Kulturfragen in der baden-württembergischen Landesregierung.

  3. Der Vorsitzende des Staatsrats war von 1960 bis 1973 Walter Ulbricht. Ihm folgte für drei Jahre Willi Stoph ins Amt. 1976 übernahm es Erich Honecker , nachdem er als Erster Sekretär des ZK der SED schon Parteivorsitzender geworden war.

  4. Staatsrat steht für. Staatsrat Kubas, ein Organ des Parlaments. Staatsrat (Slowenien), eine Parlamentskammer. Organe zur Beratung des Staatsoberhaupts: Staatsrat (Irland) Hoher Staatsrat, Libyen. Staatsrat (Luxemburg) Staatsrat (Monaco) Staatsrat (Norwegen)

  5. Vorsitzender des Staatsrats: Walter Ulbricht. Zum ersten Staatsratsvorsitzenden wurde Walter Ulbricht gewählt. Ulbricht war schon seit 1950 Generalsekretär des ZK der SED. Damit war die Macht konzentriert in den Händen eines Mannes: Er besetzte die höchsten Ämter in Partei und Staat. Zwar war offiziell der gesamte Staatsrat das ...

  6. Neben der Volkskammer sind der Präsident bzw. der Staatsrat und der Ministerrat die weiteren zentralen Verfassungsorgane der DDR. Wilhelm Pieck ist der erste und einzige Präsident. Nach seinem Tod wird das Amt abgeschafft und durch den Staatsrat als kollektives Staatsoberhaupt ersetzt.