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  1. 21. März 2024 · Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt: Direkt zur Eingangsseite. Direkt zum Anfang der Seite ...

  2. Kurzmeldungen - „heute im bundestag“. Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät.

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  3. Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt: Direkt zur Eingangsseite. Direkt zum Anfang der Seite. Direkt ...

  4. Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages können Bürgerinnen und Bürger seit September 2005 Petitionen auch online einreichen oder mitzeichnen. Anders als bei klassisch, also per Post, eingereichten Petitionen, können Online-Petitionen auch öffentlich im Forum diskutiert werden.

  5. Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt: Direkt zur Eingangsseite. Direkt zum Anfang der Seite. Direkt ...

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  6. Lesen, Diskutieren & Mitzeichnen. Sie haben hier zum einen die Möglichkeit, veröffentlichte Petitionen zu verfolgen. Zum anderen können Sie mitdiskutieren und Petitionen, die Sie unterstützen wollen, elektronisch mitzeichnen. Zum Petitions-Forum.

  7. Allgemeine Hinweise zum Petitionsverfahren. Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland.