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  1. Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten worden war.

  2. Der Vorsitzende der KPD, Max Reimann, sowie weitere Spitzenfunktionäre setzten sich in die DDR ab, um einer Festnahme oder Sanktionen zu entgehen. Die KPD war die zweite Partei, die in der Bundesrepublik Deutschland verboten wurde. Das KPD-Verbot ist nie aufgehoben worden.

  3. Das Bundesverfassungsgericht hat 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) für verfassungswidrig erklärt und verboten. Dieser Artikel analysiert die rechtlichen und politischen Gründe für das Urteil und seine Folgen für die deutsche Demokratie.

  4. 16. Aug. 2006 · Das KPD-Verbot. Vor 50 Jahren, am 17. August 1956, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands für verfassungswidrig erklärt. Die KPD wurde aufgelöst ...

  5. 17. Aug. 2021 · Unter den Linden im Osten Berlins organisierte die SED im August 1956 eine Protestkundgebung gegen das KPD-Verbot. Die hohen Teilnehmerzahlen spiegelten weniger die Stimmung der DDR-Bürger als...

  6. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 begründet die Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihre Aufhebung. Es erläutert die rechtlichen Grundlagen und die politischen Folgen des Verbots der KPD.

  7. Kurzbeschreibung. Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Westdeutschlands als verfassungswidrig. Die Entscheidung stützte sich auf einen Abschnitt des Strafgesetzbuches (§ 86a), der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ außerhalb von „Kunst oder Wissenschaft ...