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  1. Der Betreuer kann vom Betreuten eine pauschale Entschädigung für die Führung jeder Betreuung verlangen, die dem 17fachen der Zeugenentschädigung entspricht. Die Aufwandspauschale ist jährlich zu zahlen, erstmals ein Jahr nach Bestellung des Betreuers, und erlischt nach sechs Monaten.

  2. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 ( BGBl. I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar. II. Einkommen. 2. Steuerfreie Einnahmen. Bürgerliches Gesetzbuch § 1878 - (1) 1 Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die ...

  3. Dieser Paragraph regelt die Höhe und die Zahlung der Aufwandspauschale für Betreuer, die keine Vergütung erhalten. Die Aufwandspauschale entspricht dem 17fachen der Entschädigung für versäumte Arbeitszeit und ist jährlich zu zahlen.

  4. 6. Mai 2024 · Frühere Fassungen von § 1878 BGB. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

  5. 4. Mai 2021 · Vergleichen Sie die alte und die neue Fassung von § 1878 BGB, der die Aufwandspauschale für Betreuer regelt. Die Änderung wurde durch Artikel 1 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882 eingeführt.

  6. 6. Mai 2024 · (1) 1 Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betreuten einen pauschalen Geldbetrag verlangen (Aufwandspauschale). 2 Dieser entspricht für ein Jahr dem 17fachen dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der En...

  7. 25. März 2024 · § 1878 BGB - Aufwandspauschale. Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentieren. Zuletzt aktualisiert am: 25.03.2024. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 3 (Vormundschaft, Pflegschaft für...