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  1. 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalender-tag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Mo-nat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.

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  2. Fachliche Hinweise zu § 41 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: • Gesetzestext aktualisiert • Rz. 41.13: Anpassung an die Rechtslage ab 01.01.2011: grundsätzlich Wegfall der Rundungsregelung; Umgang mit Dezimalstellen Fassung vom 20.11.2009: • Rz. 41.22: Rechtsauffassung geändert; Sanktionen sind nicht

  3. § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. (1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.