Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Zum 1.7.2021 änderte sich die Rechtslage im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes. Danach bleiben Aufwandspauschalen bis zu jährlich 3.000 € auf Bürgergeld, Sozialhilfe und Versorgungsleistungen des ehrenamtlichen Betreuers anrechnungsfrei.

  2. 23. Okt. 2023 · Dies sind 425 Euro (17 x 25 Euro) (§ 1878 BGB, geändert durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ vom 4.5.2021). Die Aufwandsentschädigung wird für jede einzelne Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung gewährt.

  3. 1. Jan. 2021 · Die pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer*innen (§§ 1835a, 1908i Abs. 1 BGB) ist zum Jahreswechsel erhöht worden. Die Pauschale ist an Vorschriften für die Zeugenentschädigung nach dem JVEG gekoppelt und die Zeugenentschädigung wurde zum 1.1.2021 in § 22 JVEG von 21 auf 25 Euro erhöht.

  4. Erstmalig haben Sie ab 25. Juli 2021 einen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung. Ihren Anspruch müssen Sie bis zum 31.03.2022 geltend machen, ansonsten erlischt Ihr Anspruch. Konkrete Erstattung von Aufwendungen Falls Ihre Aufwendungen den Betrag von derzeit 400,00 EUR pro Jahr übersteigen, können Sie

  5. Der Betreuer kann zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz für die tatsächlich angefallenen und nachzuweisenden Einzelaufwendungen (siehe nachstehende Nr. 2) eine pauschale Aufwandsentschädigung (auch Aufwendungspauschale genannt) in Höhe von derzeit jährlich 400 EUR verlangen.

  6. Dies gilt nicht nur für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die eine pauschale Aufwandandsentschädigung nach § 1835a BGB erhalten, sondern für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten wie z.B. die der Mitglieder kommunaler Volksvertretungen oder der Freiwilligen Feuerwehren.

  7. 26. Aug. 2019 · Pauschaler Aufwendungsersatz/Aufwandspauschale (§ 1835a BGB) Zur Abgeltung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der ehrenamtliche Betreuer eine pauschale Aufwandsentschädigung von zur Zeit jährlich 399 Euro geltend machen. Hinsichtlich der Aufwandspauschale entfällt die Vorlage von Nachweisen.