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  1. Die Bezirksregierung Detmold ist zuständig für die Bewertung von Berufsfachschul- bzw. Fachschul-Abschlüssen aus Albanien, Bulgarien, Ungarn und der ehemaligen UdSSR. Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen, die Adresse und die Links zu weiteren Informationen.

  2. Das Dezernat für Lehrerfortbildung, Qualifizierung und Lehrerausbildung ist zuständig für die Anerkennung von Lehrkraften mit Lehramtsbefähigung aus Drittstaaten. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und den Kontaktdaten.

  3. Die Bezirksregierung Detmold ist zentral zuständig für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrkräftebereich aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Diese Staaten werden als sogenannte „Drittstaaten“ bezeichnet.

  4. Erfahren Sie, wie Sie Ihre ausländische Lehramtsqualifikation in Nordrhein-Westfalen anerkennen lassen können. Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen, die Antragsformulare, die Kosten und die Kontaktdaten der Bezirksregierung Detmold.

  5. Die im Einzelfall zuständige Bezirksregierung finden Sie hier. Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich.

  6. Allgemeines zur beruflichen Anerkennung. Wenn ein Beruf reglementiert ist, entscheidet die staatliche Stelle bzw. die zuständige Kammer über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, die für den Zugang zu diesem Beruf und seiner Aus-übung zuständig ist. Die Zuständigkeiten und Reglementierungen sind je nach Staat verschieden.

  7. Merkblatt zur Antragstellung. Der Antrag auf Anerkennung kann in Papierform oder auch per Email (Anhänge nur im .pdf-Format mit eindeutigen Bezeichnungen und maximal 10 MB Gesamtgröße) gestellt werden. Die einzureichenden Unterlagen sind in der nachfolgenden Reihen-folge zu sortieren.