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  1. Lieberknecht lebt mit ihrem Ehemann, dem Pfarrer Martin Lieberknecht, in Ramsla bei Weimar. Sie haben zwei Kinder. Als Rednerin beim Olof-Palme-Friedensmarsch der CFK Buchenwald-Kapellendorf 1987. Frühe politische Arbeit. Lieberknecht trat 1981 in die Blockpartei CDU der DDR ein.

  2. 30. Juli 2020 · Sie war Parlamentspräsidentin und Fraktionsvorsitzende und schließlich, von 2009 bis 2014, Thüringer Ministerpräsidentin. Christine Lieberknecht lebt mit ihrem Mann in der Nähe von Weimar.

  3. Biografie. StartZur PersonBiografie. Geboren am 7. Mai 1958 in Weimar, evangelisch, verheiratet, zwei Kinder. 1976 Abitur. 1982 erstes theologisches Examen. 1982 Vikariat in der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen. 1984 zweites theologisches Examen.

  4. Christine Lieberknecht wurde 1958 in Weimar geboren. Nach dem Abitur studierte sie Evangelische Theologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach dem Examen trat sie ihre erste Pfarrstelle im Kirchenkreis Weimar an und betreute die Gemeinde bis 1990 gemeinsam mit ihrem Ehemann Martin Lieberknecht, der ebenfalls Pfarrer ist. Als ...

  5. Während des Studiums lernte sie ihren Ehemann, den Pfarrer Martin Lieberknecht, kennen, der wie sie aus einer Pastorenfamilie stammte. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Nach dem Vikariat trat sie 1984 ihre erste Pfarrstelle im Kirchenkreis Weimar an. Ihre Gemeinde betreute sie gemeinsam mit ihrem Mann.

  6. 15. März 2014 · Am 14. April 1978, einem Freitag, heiraten Christine Determann und Martin Lieberknecht. Die Trauung vollzieht Schwiegervater Hans Lieberknecht. Im Oktober 1978 bekommen die Lieberknechts eine Tochter. Sie nennen sie Marie, wie Christine ein bewährter Name der Familie Ulrich. Das Studium unterbricht die gerade einmal 20-jährige Mutter nur kurz ...

  7. StartZur Person. Liebe Bürgerinnen und Bürger, in Artikel 53 Absatz 1 der Thüringer Verfassung heißt es: „Die Abgeordneten sind Vertreter der Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“. Sie, liebe Wählerinnen und Wähler, sind alle fünf Jahre dazu aufgerufen im Rahmen ...