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  1. In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Hierbei wird unterschieden zwischen dem einfachen Führungszeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis.

  2. Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein ...

  3. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz ( BfJ) direkt online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.

  4. Das erweiterte Führungszeugnis beantragt man unter Vorlage einer „Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 2 BZRG“ sowie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

  5. Für bestimmte Tätigkeiten oder Anlässe benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz ( https://www.fuehrungszeugnis.bund.de ) online beantragen.

  6. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge ab sofort online im Internet beantragt werden. Am 1. September 2014 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das neue Internetportal für Online-Anträge freigeschaltet, der Gang zur Gemeinde kann somit zukünftig entfallen.

  7. Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.