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  1. Mit der Exmatrikulation endet der Studierendenstatus an der Universität. Die Exmatrikulation kann von allen Studierenden beim Studierendensekretariat beantragt werden. Bei einem Antrag auf Exmatrikulation erhält der/die Student*in eine Exmatrikulationsbescheinigung.

  2. Exmatrikulation und Prüfungsrecht Sie können sich nur dann exmatrikulieren, wenn all diese Punkte zutreffen (nach § 17 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung): Sie haben Ihre fertige Abschlussarbeit abgegeben. Sie erhalten keine ECTS für die mündliche Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit,

  3. Die Exmatrikulation kann schriftlich oder persönlich im Studierendensekretariat während den Sprechzeiten durchgeführt werden. http://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/studierendensekretariat . Dem Exmatrikulationsantrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Entlastungsstempel der Universitätsbibliothek (siehe unten)