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  1. Zur Anrechnung für eine Zuzahlungsbefreiung gehören die gesetzlichen Zuzahlungen für ausschließlich diese Leistungsarten: Arznei- und Verbandmittel. Fahrkosten. Haushaltshilfe. Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen) Hilfsmittel. Häusliche Krankenpflege.

    • Wann Kann Man sich Von Zuzahlungen befreien lassen?
    • Wer Gilt Als Chronisch krank?
    • Wie wird Die Persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen berechnet?

    Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmenzum Lebensunterhalt. Wichtig zu wissen: Die "Einnahmen zum L...

    Chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandeltwurde (zum Beispiel bei Diabetesbehandlung: mindestens einmal im Quartal die Untersuchung des Blutzuckers). Zudem müssen Sie mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllen: 1. Sie haben eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5. 2. Sie haben au...

    Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen orientiert sich am gesamten Familien-Bruttoeinkommen der Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das betrifft in der Regel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Kinder werden berücksichtigt bis zu dem Jahr, in dem ein Kind 18 Jahre alt wird - unabhängig vom Versicherungsstatus des Kindes. ...

  2. Bei einigen Leistungen sieht der Gesetzgeber Zuzahlungen der Versicherten vor. Kinder und Jugendliche sind von fast allen Zuzahlungen befreit. Alle anderen zahlen nur bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zu. Diese Grenze liegt bei höchstens zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen.

  3. Sie können eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen, sobald Ihre geleisteten Zuzahlungen die kalenderjährliche, individuelle Zuzahlungsgrenze bzw. Belastungsgrenze erreicht oder überschritten haben. Für den Rest des Kalenderjahres müssen Sie dann keine Zuzahlungen mehr leisten.

  4. Die Höchstgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch kranke Menschen bei einem Prozent. Für die Zuzahlungsbefreiung muss bei der Krankenkasse für jedes Kalenderjahr ein Antrag gestellt werden.

  5. Zuzahlungsbefreiung: Wie weise ich meine chronische Erkrankung nach? Welche Zuzahlungen werden für die Zuzahlungsbefreiung angerechnet? Ab wann gilt die Zuzahlungsbefreiung und für wie lange? Wie wird meine persönliche Zuzahlungsgrenze berechnet? Was sind Freibeträge und wie werden sie bei der Befreiung von den Zuzahlungen berücksichtigt?

  6. 17. Apr. 2024 · Eine Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel kann jeder beantragen, der seine persönliche Belastungsgrenze überschritten hat. Wir zeigen, wie's geht.