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  1. Das BVL stellt hier eine Liste der Gegenprobensachverständigen auf der Grundlage der Angaben der zuständigen Stellen der Länder zusammen und aktualisiert sie vierteljährlich. Für die Inhalte der Liste sind die jeweils zuständigen Behörden der Länder verantwortlich.

  2. Das BVL stellt hier eine Liste der Gegenprobensachverständigen auf der Grundlage der Angaben der zuständigen Stellen der Länder zusammen und aktualisiert sie vierteljährlich. Für die Inhalte der Liste sind die jeweils zuständigen Behörden der Länder verantwortlich.

  3. Hier finden Sie eine Übersicht der von den Bundesländern zugelassenen Gegenprobensachverständigen, die bei Lebensmittelkontrollen mitwirken können. Gegenprobensachverständige sind unabhängige Experten, die die Richtigkeit der Kontrollen überprüfen.

  4. www.lanuv.nrw.de › verbraucherschutz › lebensmittelsicherheitGegenprobensachverständige - LANUV

    • Zulassungsverfahren
    • Gebühren
    • Ansprechpartner
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    Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen beläuft sich nach der Verwaltungsgebührenordnung auf 60 – 600,00 Euro und richtet sich nach dem Umfang der beantragten Untersuchungs- und Probenarten.

    Bei Fragen zur Zulassung als Gegenprobensachverständige wenden Sie sich bitte an Frank Hartmann , Tel. 02361 305-3423

    Erfahren Sie, wie Sie sich als Gegenprobensachverständiger für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Lebensmittelproben zulassen lassen können. Das LANUV ist für die Zulassung in Nordrhein-Westfalen zuständig und informiert über die Anforderungen, Gebühren und Ansprechpartner.

  5. Liste der in Bayern zugelassenen privaten Gegenproben-Sachverständigen. Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über die Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung.

  6. (1) Als Gegenprobensachverständige dürfen nur zugelassen werden 1. Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker mit Staatsexamen zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker, 2. approbierte Tierärztinnen und Tierärzte mit einer Befähigung als Fachtierarzt im für die Zulassung

  7. Die Zulassung als Gegenprobensachverständige erfolgt durch die zuständigen Behörden des Landes, in dem sie ihren Hauptsitz haben. Für Gegenprobensachverständige, die ihren Hauptsitz in Sachsen haben, ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständig.