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  1. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Dazu muss der Stifter ein sog. Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung aufsetzen.

  2. 6. Feb. 2024 · Regelungen über die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts finden sich in §§ 80 ff. BGB. Definition: Die Stiftung ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Vermögensmasse zur Verwirklichung des vom Stifter bestimmten Zwecks.

  3. Entscheidende Voraussetzung für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist das Stiftungsgeschäft. Darin erklärt der Stifter seine Absicht, eine Stiftung zu errichten.

  4. Wie eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet wird, regeln die §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Das Stiftungsgeschäft mit einer Satzung sowie die behördliche Anerkennung.

  5. Seit der Reform des Stiftungsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 20021 ist die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts abschließend in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)2 geregelt.3.

  6. Die rechtsfähige Stiftung ist ein rechtlich selbstständiges Gebilde, sodass sie einen Stiftungsvorstand haben muss, der sie in allen Angelegenheiten vertritt. Für rechtsfähige Stiftungen gilt erfahrungsgemäß bundeseinheitlich ein unteres Dotationslimit von 50.000 Euro.

  7. Bei der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine eigenständige Rechtsperson mit eigenen Organen (Vorstand, Kuratorium). Sie eröffnet dadurch insbesondere operativen Stiftungen große Handlungsspielräume. Allerdings unterliegt sie auch der behördlichen Aufsicht.