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  1. Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

  2. § 1 Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

  3. Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege („kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) das Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. den Gesetzlichkeitsgrundsatz) im Strafrecht. Hieraus ergeben sich die Garantiefunktionen des Strafgesetzes im Rechtsstaat.

  4. 18. Dez. 2023 · 1. § 223 Abs. 1 StGB wird vom Grundtatbestand des § 225 Abs. 1 StGB konsumiert. 2. Es sind Sachverhalte denkbar, in denen Tateinheit zwischen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher...

  5. 24. Aug. 2017 · Die Bedeutung dieser Verfassungsnorm erschöpft sich nicht im Verbot der gewohnheitsrechtlichen oder rückwirkenden Strafbegründung. Art. 103 Abs. 2 GG enthält ein striktes Bestimmtheitsgebot für die Gesetzgebung sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (vgl.

  6. 4. Feb. 2024 · (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.

  7. 1 § 1. Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. [1. April 1970–1. Januar 1975] [26. Dezember 1964/2. Januar 1965–1. April 1970] [1. Oktober 1953–26. Dezember 1964/2. Januar 1965] [16. Februar 1924–1. Oktober 1953] [7. Dezember 1923–16. Februar 1924]