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  1. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht für jeden, der die in diesem Gesetz näher bestimmten persönlichen Voraussetzungen erfüllt, ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung für eine seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung. Die Höhe dieser Ausbildungsförderung wird individuell ermittelt.

  2. Das Studentenwerk Freiberg betreut die Studierenden auf den Gebieten Ausbildungsförderung, Wohnen, Verpflegung, Soziales und Kultur.