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  1. Zur Fortsetzung Ihres Studiums an der TU Berlin müssen Sie sich selbstständig zurückmelden. Die Rückmeldung ist also die Bestätigung an die Verwaltung der Universität, dass Sie auch im kommenden Semester weiterstudieren werden. Alle für Ihre persönliche Rückmeldung relevanten Informationen können Sie in tuPORT einsehen.

    • Weiterbildung

      Wissenschaftliche Weiterbildung der ZEWK. Themenspezifische...

    • Semesterbeitrag

      Eine Befreiung nach erfolgter Rückmeldung ist auch möglich,...

  2. Wissenschaftliche Weiterbildung der ZEWK. Themenspezifische Workshops, Sprach-, Methodik- und Kommunikationskurse und Vernetzungsangebote für alle Beschäftigten sowie Coaching und Teamentwicklung für Führungskräfte in deutscher und englischer Sprache.

  3. Die Semesterbeiträge müssen jedoch in vollständiger Höhe auf dem Konto der TU Berlin eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei der überweisenden Bank über mögliche Gebühren.

  4. Nicht bestandene Modulprüfungen können Sie auf der Grundlage des § 70 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin zweimal wiederholen. Die erste Wiederholung einer Prüfung soll in derselben Form wie die nicht bestandene Prüfung durchgeführt werden.

  5. Einen Antrag auf Verlängerung stellen Sie in jedem Fall vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit bei dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss. Der Antrag erfolgt in der Regel formlos. Einige Prüfungsausschüsse stellen jedoch Formulare bereit; informieren Sie sich bitte dazu auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses.

  6. Hier finden Sie wissenschaftsbasierte Angebote zur Weiterbildung. Für Ihre persönliche Zukunft. Zu Themen mit Zukunft. 1 2 3. TU BERLIN. Profitieren Sie von Wissenschaft und Forschung der renommierten Technischen Universität Berlin. Hier wird Spitzenforschung mit aktuellen Erkenntnissen aus der Praxis verbunden. BERLIN.

  7. Wird Ihr Antrag genehmigt, müssen Sie Ihren Bachelorabschluss im 2. Fachsemesters innerhalb der Rückmeldefrist nachweisen. Sollte die Zahlung des Semesterbetrages und/oder der Nachweis über den Bachelorabschluss erst nach der Rückmeldefrist in tuPORT eingehen, so muss eine Säumnisgebühr (19,94 €) bezahlt werden.