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  1. Anträge und Formulare — Verkehrsverbund Mittelsachsen. Beförderung im ÖPNV. Sie benötigen das BildungsTicket? Hier geht es zum Antrag. Schülerbeförderung nach Satzung. Achtung: Kein BildungsTicket. Online-Antrag auf Schülerbeförderung (Fahrtkostenerstattung, Fahrdienst, Erlass des Eigenanteils ab 3. Fahrschüler) Achtung: Kein BildungsTicket.

  2. Anträge und Formulare. Hier finden Sie alle Dokumente, die Sie für die Beförderung Ihres Kindes zur Schule benötigen. Mehr erfahren » Kontakt. Sie haben Fragen zur Schülerbeförderung, zur Beantragung oder Durchführung? Hier erreichen Sie uns. Mehr erfahren » Infos für Fahrdienstleister.

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  3. ANTRAG AUF SCHÜLERBEFÖRDERUNG FÜR DAS SCHULJAHR auf Grundlage der jeweils geltenden Schülerbeförderungssatzung (SBS) des ZVMS ANTRAG AUF SCHÜLERBEFÖRDERUNG IM SCHULJAHR Tel.: 0371 40008-77 Fax: 0371 40008-98 E-Mail: schueler@vms.de wwvms.de/w. Abgabe Antrag in der Schule oder beim ZVMS (mit Stempel) schuelerbefoerderung Stempel Schule

  4. Antrag auf Schülerbeförderung. Die Nutzung unserer Online-Formulare ist freiwillig nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Übermittlung der online ausgefüllten Formulare wird automatisch nach dem Stand der Technik mittels SSL (https) verschlüsselt. Die Erforderlichkeit der von Ihnen einzugebenden Daten richtet sich nach Ihrem Anliegen und ...

  5. Antrag an ZVMS. für das neue Schuljahr: frühestens ab 1. Mai des Jahres, in dem das neue Schuljahr beginnt. spätestens 6 Wochen vor 1. Unterrichtstag. wenn Eingang später, Beförderungsbeginn i. d. R. 4 Wochen nach 1. Unterrichtstag. im laufenden Schuljahr:

  6. Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten ab Schuljahr 22/23 — Verkehrsverbund Mittelsachsen. 1.) Antrag an ZVMS (vor Beförderungsbeginn) 2.) Prüfung Anspruch. 3.) Genehmigung. 4.) Festsetzung Eigenanteil. 5.) Abrechnung/Erstattung. Anträge und Formulare im Überblick. Mögliche Beispiele bei ÖPNV-Nutzung auf dem Schulweg:

  7. Ab dem Schuljahr 2022/2023 gilt die Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten vom 4. März 2022. (Schülerbeförderungssatzung – SBS)