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  1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.

    • Rechtsgrundlagen. Gesetz, betreffend die GmbH (GmbHG) i.d.F. vom 20.5.1898 m.spät.Änd. Von großer Bedeutung sind die Änderungen, die das GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erfahren hat.
    • Begriff/Haftung. Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, selbst unbeschränkt mit ihrem Vermögen haftend. Eine Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft; sie ist begrenzt auf die Erbringung der Einlagen und etwaiger Nachschüsse.
    • Stammkapital. Grundsätzlich mind. 25.000 Euro, je Stammeinlage mind. 1 Euro (§ 5 GmbHG). Nur 1 Euro Stammkapital ist notwendig bei der aufgrund des MoMiG neu eingeführten Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG).
    • Errichtung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Die Errichtung einer GmbH erfolgt durch eine oder mehrere Personen mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in notarieller Form.
  2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: GmbH) und die Unternehmensgesellschaft (im Folgenden: UG (haftungsbeschränkt)) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (= juristische Personen), bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

  3. 23. Dez. 2023 · Was ist ein GmbH? Was bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Was sind die Vorteile der Rechtsform? Jetzt im JuraForum lesen!

    • Gründung. Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten: Am Anfang steht die Abrede der Gründer, gemeinsam eine GmbH zu errichten. In diesem Stadium – vor Beurkundung des Gesellschaftsvertrags –spricht man von einer „Vorgründungsgesellschaft“ in Form einer Personengesellschaft (GbR oder oHG).
    • Eigenkapital und -aufbringung. Zur Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich, das die Gesellschafter - nach Wahl auch durch Sacheinlagen - in die Gesellschaft einbringen.
    • Organe der GmbH. Die GmbH hat mindestens zwei Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Bei mitbestimmungspflichtigen GmbHs nach dem DrittelbG oder MitbestG ist zusätzlich ein Aufsichtsrat zu bestellen.
    • Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile. Der GmbH Gesellschaftsanteil ist abtretbar. Sowohl die Abtretung als auch die Verpflichtung hierzu bedürfen der notariellen Beurkundung.
  4. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann nach § 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) für jeden gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Sie ist eine juristische Person mit der Folge, dass ausschließlich die GmbH Träger von Rechten und Pflichten ist.

  5. Die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Unterschiede bestehen nur hinsichtlich der Höhe des Stammkapitals.