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  1. Zur Justiz zählen u. a. die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Mit dem vorliegenden Text möchten wir Ihnen einen Überblick über den Aufbau und die Arbeit der genannten Einrichtungen geben.

  2. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.

  3. Die Justiz ist ein wichtiger Teil von einem Staat. Der Aufbau von der Justiz in Deutschland ist kompliziert. Wir möchten Ihnen helfen. Auf unserer Internet∙seite finden Sie viele Erklärungen zur Justiz. Und viele Informationen zur Justiz. Damit Sie die Justiz besser verstehen.

  4. Zur Justiz zählen u. a. die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Mit dem vorliegenden Text möchten wir Ihnen einen Überblick über den Aufbau und die Arbeit der genannten Einrichtungen geben.

  5. www.bundesjustizamt.de › DE › DasBfJBfJ - Aufgaben

    Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Informationen zur Organisation des BfJ finden Sie hier. Karriere. Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist ein attraktiver Arbeitgeber mit vier zentralen Standorten in Bonn.

  6. Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. „Wir ermöglichen so den Notarinnen und Notaren sowie anderen Urkundsstellen, noch moderner und digitaler zu arbeiten. Das spart Zeit und Ressourcen.

  7. Der Begriff der Justiz bzw. des Justizwesens wird teils synonym mit dem der Rechtspflege bzw. des Rechtswesens gebraucht. Der Begriff Justiz geht auf den oströmischen Kaiser Justinian I. zurück, der die Neu kodifikation des römischen Rechts als Corpus iuris civilis durchführen ließ.