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  1. Werden Patienten behandelt, die einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, greift ein eigenständiges Gebührenverzeichnis: die Gebührenordnung für Ärzte für die gesetzliche Unfallversicherung, kurz UV-GOÄ.

    • 3630.H bis 4014

      GOÄ Ziffern 3120 bis 3321 inklusive der Steigerungssätze im...

  2. Bei ambulanter Durchführung von Operations- und Anästhesieleistungen in der Praxis niedergelassener Ärzte oder in Krankenhäusern können für die erforderliche Bereitstellung von Operationseinrichtungen und Einrichtungen zur Vor- und Nachsorge (z.B. Kosten für Operations- oder Aufwachräume oder Gebühren bzw. Kosten für wiederverwendbare ...

  3. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Nach der GOÄ rechnen Ärzte ab, die Patienten behandeln, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Sie wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und bestimmt Mindest- und Höchstbeträge für die Gebühren ärztlicher Leistungen.

  4. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Abrechnung privatärztlicher beziehungsweise privatzahnärztlicher Leistungen, also medizinische und zahnmedizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

  5. Der Arzt kann Gebühren nur für selbständige ärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen).

  6. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Inhaltsübersicht § 1 Anwendungsbereich § 2 Abweichende Vereinbarung § 3 Vergütungen § 4 Gebühren § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses § 5a Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen § 5b Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der pri-

  7. zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB. Inhaltsübersicht. § 1 Anwendungsbereich. § 2 Abweichende Vereinbarung. § 3 Vergütungen.