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  1. Wie stelle ich den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei meiner AOK? Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Informationen zur Befreiung von Zuzahlungen Ihrer AOK sowie den Antrag zum Herunterladen bereitstellen.

    • Wann Kann Man sich Von Zuzahlungen befreien lassen?
    • Wer Gilt Als Chronisch krank?
    • Wie wird Die Persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen berechnet?

    Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmenzum Lebensunterhalt. Wichtig zu wissen: Die "Einnahmen zum L...

    Chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandeltwurde (zum Beispiel bei Diabetesbehandlung: mindestens einmal im Quartal die Untersuchung des Blutzuckers). Zudem müssen Sie mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllen: 1. Sie haben eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5. 2. Sie haben au...

    Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen orientiert sich am gesamten Familien-Bruttoeinkommen der Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das betrifft in der Regel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Kinder werden berücksichtigt bis zu dem Jahr, in dem ein Kind 18 Jahre alt wird - unabhängig vom Versicherungsstatus des Kindes. ...

  2. 17. Apr. 2024 · Stelle bei Deiner Kran­ken­kas­se einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen. Das geht bis zu vier Jahre rückwirkend. Bei einigen Kassen kannst Du bereits vorab einen Betrag in Höhe Deiner persönlichen Zuzahlungsgrenze einzahlen. Dann brauchst Du während des Jahres keine Quittungen zu sammeln.

    • Barbara Weber
  3. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Online-Antrag auf Vorauszahlung für eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung, erhalten Sie einen Befreiungsausweis, der jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig ist.

  4. Zwecke der Befreiung von Zuzahlungen nach § 62 SGB V erhoben und verarbeitet. Ihr Mitwirken ist nach § 60 SGB I i.V.m. § 99 SGB X bei Auskunftspflichten von Angehörigen oder Unterhaltspflichtigen erforderlich. Fehlende Mitwirkung kann zu Nachteilen bei der Entscheidung über die Befreiung von Zuzahlungen führen. Zur Erleichterung der ...

  5. Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr. Die Datenerhebung beruht auf § 99 Sozialgesetzbuch (SGB X) und erfolgt in Verbindung mit den §§ 60 und 62 Sozialgesetzbuch (SGB I).

  6. Alles zum Thema Zuzahlungsbefreiung bei der DAK Schritt für Schritt zu Ihrer Zuzahlungsbefreiung Jetzt online ausfüllen oder PDF herunterladen!