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  1. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.

    • Gesetze / Verordnungen

      Gesetze / Verordnungen alphabetisch sortiert. A B C D E F G...

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      Gesetze / Verordnungen; Aktualitätendienst; Titelsuche;...

    • BGB

      Recht der Schuldverhältnisse: Abschnitt 1 : Inhalt der...

    • Titelsuche

      Gesetze / Verordnungen; Aktualitätendienst; Titelsuche;...

    • Translations

      Quoted from: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen...

    • StGB

      § 90c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union §...

    • Impressum

      vertreten durch den Bundesminister der Justiz, Mohrenstraße...

    • UStG

      Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung...

  2. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos im Internet bereit . Seit 2023 werden alle Bundesgesetze und Verordnungen auch online verkündet unter recht.bund.de.

  3. Unser Rechtsstaat - Entdecke das Grundgesetz in deinem Alltag! Die Grundrechte sind das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates. Unsere Verfassung bindet den Staat an Recht und Gesetz. Noch nie gab es in unserem Land so viel Freiheit und Selbstbestimmung wie seit der Verkündung unseres Grundgesetzes.

  4. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos im Internet bereit . Seit 2023 werden alle Bundesgesetze und Verordnungen auch online verkündet unter recht.bund.de.

  5. www.bundesjustizamt.de › DEBfJ - Startseite

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­minis­teriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als An­sprech­partner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben.

  6. § 1 . Die Mitglieder der Bundesregierung stehen nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. 2 . Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten eine vom Bundespräsidenten vollzogene Urkunde über ihre Ernennung.