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  1. Die Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) enthält die Gebühren für verschiedene Rechtsdienstleistungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie ist nach Art der Tätigkeit, der Instanz, dem Verfahren und der Schwierigkeit der Sache gegliedert und enthält auch Auslagen für Kosten.

    • 62 RVG

      Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und...

    • Anlage 2

      Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Vergütung...

  2. (1) Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). (2) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz.

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  3. 1. Dez. 2021 · Anlage 1 Vergütungsverzeichnis. Inhaltsübersicht (amtlich) Teil 1 Allgemeine Gebühren; Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren

  4. Beck'scher Online-Kommentar. BeckOK RVG, v. Seltmann. RVG. Anlage 1 Vergütungsverzeichnis. Teil 1 Allgemeine Gebühren (Nr. 1000-1010) (1000 - 1010) Vorbemerkung 1

  5. Anlage 1 Vergütungsverzeichnis. Teil 1 Allgemeine Gebühren (Nr. 1000-1010) Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung … Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, … Teil 4 Strafsachen (Nr. 4100-4304) Teil 5 Bußgeldsachen (Nr. 5100-5200) Teil 6 Sonstige Verfahren (Nr. 6100-6404)

  6. 29. Dez. 2020 · Anlage 1. (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis. Gliederung. Teil 1 - Allgemeine Gebühren. Teil 2 - Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren. Abschnitt 1 - Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels. Abschnitt 2 - Herstellung des Einvernehmens. Abschnitt 3 - Vertretung. Abschnitt 4 - (weggefallen)

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    rvg