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  1. Kommunaler Ordnungsdienst.

  2. Eine sichere Kommunikation mit der Stadt Bielefeld; Informationen zu Ihrem Anliegen innerhalb Ihres persönlichen Postkorbs; Vorausgefüllte Online-Formulare; u.v.m.

  3. Melden Sie sich mit Ihrer BundID an und nutzen Sie sämtliche Vorteile der Online-Dienste der Stadt Bielefeld. Hierzu gehören. Eine sichere Kommunikation mit der Stadt Bielefeld; Informationen zu Ihrem Anliegen innerhalb Ihres persönlichen Postkorbs; Vorausgefüllte Online-Formulare; u.v.m.

  4. Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen.

  5. Einen Schaden an einer öffentlichen Einrichtung können Sie über den Mängelmelder der BielefeldApp, den Mängelmelder der Stadt Bielefeld oder telefonisch melden. Bei Gefahr im Verzug (Verdacht auf akute Gefährdung) bitte die Polizei unter 0521 545-0 anrufen.

  6. Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung vom Gewerbetreibenden im Ordnungsamt oder einem Bezirksamt anzuzeigen. Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender ist jede, die bzw. jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt.

  7. Bußgeldstelle. Die Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Durchführung sämtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr. Typische Tätigkeitsbereiche. Geschwindigkeitsverstöße. Abstandsverstöße. Rotlichtverstöße. Parkverstöße etc. Verwarnungsgeld/Bußgeld.