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  1. Sommersemester: vom 01.03. bis 20.03. (24.00 Uhr) Wintersemester: vom 01.09. bis 20.09. (24.00 Uhr) des jeweiligen Jahres nur über ein Onlineportal statt (Ausschlussfrist!). Zugang zum Bewerbungsportal für das Losverfahren. Losportal ALMA.

    • Losportal ALMA

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  2. Losverfahren. Zulassungsfreie (Teil)Studiengänge. Zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt? Ausländische Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.

    • Präambel
    • Inhaltsverzeichnis
    • Erster Abschnitt: Zulassungs- und Immatrikulation
    • § 2 Zuständigkeiten
    • § 4A Sprachvoraussetzungen
    • § 6 Bewerbung Im öffentlichen Interesse
    • Zweiter Abschnitt: Mitgliedschaftsverwaltung
    • Dritter Abschnitt: Besondere Personengruppen
    • Vierter Abschnitt: Inkrafttreten

    Aufgrund von § 8 Abs. 5 in Verbindung mit §§ 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 6 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 01. Januar 2005 (GBl. S. 1) in der Fassung vom 01. April 2014 (GBl. S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108), hat der Senat der Universität Tübingen am 20. Juli 202...

    Erster Abschnitt: Zulassung und Immatrikulation

    § 1 Zugang und Aufnahme eines Studiums § 2 Zuständigkeiten § 3 Studienorientierungsverfahren § 4 Lehramtsorientierungstest und Orientierungspraktikum § 4a Sprachvoraussetzungen § 5 Antragspflicht, Form, Fristen § 6 Zulassungskommission § 6a Bewerbung im öffentlichen Interesse (sog. Spitzensportlerquote) § 7 Parallelstudium § 8 Zulassungsbescheid § 9 Immatrikulation § 10 Vollzug der Immatrikulation, Ausweis

    Zweiter Abschnitt: Mitgliedschaftsverwaltung

    § 11 Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung) § 12 Änderungen des Studiengangs (Umschreibung) § 13 Belegung § 14 Beurlaubung § 15 Exmatrikulation § 16 Nachfristen § 17 Meldepflichten § 18 Personenbezogene Daten

    Dritter Abschnitt: Besondere Personengruppen

    § 19 Gasthörer/innen § 20 Hochbegabte Schüler/innen § 21 Studien zur Vorbereitung auf das Studium oder die Promotion § 22 Deltaprüfung § 23 Beruflich Qualifizierte § 24 Zeitstudierende § 25 Teilnahme an Kontaktstudien im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung

    § 1 Zugang und Aufnahme eines Studiums, Immatrikulation

    (1) Die Aufnahme des Studiums an der Universität Tübingen ist nur nach erfolgter Einschreibung (Immatrikulation) zulässig. Die Immatrikulation als Studierende/r begründet die Mitgliedschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. In der Regel ist die gleichzeitige Einschreibung an mehreren Hochschulen nicht möglich. Einschlägige Kooperationsvereinbarungen mit anderen Hochschulen bleiben jedoch unberührt. Der Immatrikulation geht in Studiengängen, die einer Zulassung bedürfen, ein Zulassun...

    (1) Die Universität ist zuständig für die Zulassungs- und Bewerbungsverfahren gemäß § 1 Abs. 2, soweit diese nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) nach Abs. 2 einbezogen sind. Die Studierendenabteilung der Universität erteilt die Zulassung sowie die Immatrikulationszusage für deutsche Staatsa...

    (1) Soweit die Qualifikation zum Studium nach § 58 bzw. § 59 LHG nicht an einer deutsch-sprachigen Einrichtung erworben wurde, werden als Zugangsvoraussetzung zum Studium deutsche Sprachkenntnisse verlangt, die zum Studium an einer Hochschule befähigen (sprachliche Studierfähigkeit). (2) Setzt die sprachliche Studierfähigkeit in einem Studiengang e...

    (1) In grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen im Örtlichen Vergabeverfahrenund in Masterstudiengängen werden für das erste Fachsemester von den festgesetzten Zulassungszahlen ein Prozent, mindestens ein Studienplatz, der zur Verfügung stehenden Studienplätze vorweg abgezogen (Vorabquote). (2) Auf diese Studienplätze können sich Persone...

    § 11 Fortsetzung des Studiums

    (1) Möchten Studierende das Studium über das laufende Semester hinaus fortsetzen, haben sie dies gegenüber der Universität Tübingen, Studierendenabteilung, fristgerecht zu erklären (Rückmeldung). Diese Erklärung und damit die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Beitrages für das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Anstalt des öffentlichen Rechts), des Verwaltungskostenbeitrages (§ 12 Landeshochschulgebührengesetz - LHGebG), des Beitrags für die Verfasste Studierendenschaft (§ 3 BeitragsO V...

    § 12 Änderungen des Studiengangs

    (1) Der Wechsel oder die Erweiterung des Studiengangs (Umschreibung) ist nur möglich, wenn Studierende die erforderliche Zulassung zu dem neuen Studiengang bzw. Teilstudiengang nachweisen. Gegebenenfalls erforderliche Anrechnungsbescheide, Genehmigungen und die Bestätigung einer studienfachlichen Beratung sind in schriftlicher Form vorzulegen. Die Umschreibung ist unter Verwendung des von der Studierendenabteilung vorgesehenen Formulars zu beantragen. Die Regelungen zur Zulassung, Bewerbung u...

    § 13 Belegung

    Ein zentrales Belegungsverfahren durch die Studierendenabteilung findet nicht statt. Studierende tragen selbst dafür Sorge, dass die Veranstaltungen des Studienganges, die nach der Prüfungsordnung Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen sind, während des Studiums durch Eintragung der besuchten Lehrveranstaltungen und der Namen der für die Lehrveranstaltungen Verantwortlichen anhand des Vorlesungsverzeichnisses im Studienbuch dokumentiert werden.

    § 19 Gasthörer/innen

    (1) Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazitäten können auf Antrag Personen als Gasthörer/innen zugelassen werden, die eine hinreichende Bildung nachweisen und sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen (§ 64 Abs. 1 LHG). Gasthörer/innen werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Leistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt. (2) Der Antrag auf Erteilung der Gasthörererlaubnis soll bis zum Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit bei der S...

    § 20 Hochbegabte Schüler/innen

    Hochbegabte Schüler/innen (§ 64 Abs. 2 LHG) können im Einzelfall berechtigt werden, an einzelnen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und einzelne Studienmodule zu absolvieren. Die erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen werden bei einem späteren Studium anerkannt, wenn die fachliche Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Erlaubnis für Hochbegabte gilt nur für die jeweiligen Lehrveranstaltungen und wird durch die Fakul...

    § 21 Studien zur Vorbereitung auf das Studium oder die Promotion

    (1) Studierende des Leibniz-Kollegs Tübingen können sich gemäß § 60 Abs.1 Satz 6 LHG an der Universität Tübingen immatrikulieren. Zur Einschreibung muss die Studierendenbescheinigung des Leibniz-Kollegs im Original vorgelegt werden. Sie werden befristet für zwei Semester eingeschrieben; sie sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sowie nicht berechtigt, einen Hochschulabschluss zu erwerben; ansonsten haben sie die Rechte und Pflichten Studierender. Innerhalb des Vorbereitungsstudiums erwo...

    § 26 Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen in Kraft. Tübingen, den 20.07.2023 Professorin Dr. Karla Pollmann Rektorin

  3. Application for a study place via lottery (Losverfahren) | University of Tübingen. Online portal for allociation of study places (first semester) in restricted-admission subjects. General Information. You can apply via lottery for a first semester place in restricted-admission degree programs here.

  4. 1. Wie läuft das Medizin Losverfahren in Tübingen ab? 2. Wer kann sich beim Losverfahren fürs Medizinstudium bewerben? 3. Bewerbungsfristen an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Jetzt noch Platz sichern. Du willst einen Medizin Studienplatz, doch Deine Chancen stehen nicht gut? Wir könnten helfen.

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  6. Die Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Eigenschreibweise seit 1999: „Eberhard Karls Universität Tübingen“) ist eine Universität des Landes Baden-Württemberg in Tübingen. Sie wurde 1477 auf Betreiben des Grafen Eberhard im Bart gegründet, zählt somit zu den ältesten Universitäten in Europa und trägt zudem den ersten Namen des württembergischen Herzogs Karl Eugen .