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  1. Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde.

  2. Mär 1867. Der Ausgleich mit Ungarn schuf die "österreichisch-ungarische Monarchie". Er teilte die Monarchie in zwei gleichberechtigte Reichshälften: das Königreich Ungarn (Transleithanien) und "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (auch Cisleithanien genannt).

  3. Juni 1867 bis zum 31. Oktober 1918 bestand, verbarg sich die aus zwei Staaten bestehende österreichisch-ungarische Doppelmonarchie. Dieser Staat, der sich aus vielerlei Völkern zusammensetzte, vereinte zwei gleichberechtigte Länder unter einem Dach.

  4. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie, ungarisch Osztrák–Magyar Monarchia, kurz Österreich-Ungarn, informell auch k. u. k.-Monarchie genannt, war eine Realunion in der letzten Phase der Habsburgermonarchie zwischen 1867 und 1918.

  5. Außenpolitische Niederlagen und der Widerstand der Ungarn gegen eine Verfassung für das Gesamtreich zwangen Kaiser Franz Joseph 1867 zum Ausgleich mit den östlichen Teilen des Reichs. Die Doppelmonarchie war geboren; auch die Bürger:innen erhielten mehr Rechte.

  6. Kaisertum Österreich (1804-1867) Am 11. August 1804 wurde von Erzherzog Franz von Österreich das Kaisertum ausgerufen. Zu diesem Zeitpunkt war der Erzherzog bereits der - letzte - Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Franz II. Deshalb nannte er sich als Kaiser von Österreich Franz I.

  7. Dezemberverfassung ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die fünf Staatsgrundgesetze und das Delegationsgesetz, die am 21. Dezember 1867 durch den Kaiser von Österreich, Franz Joseph I., sanktioniert wurden und tags darauf in Kraft traten. Sie galten für die cisleithanischen (nicht-ungarischen) Länder der Habsburgermonarchie ...