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  1. Die Gütergemeinschaft ist nach deutschem Familienrecht ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten (vgl. § 1415 BGB ). Auf Lebenspartner fanden die Regelungen über die Gütergemeinschaft entsprechende Anwendung ( § 7 LPartG ). Geschichtliche Entwicklung.

  2. Das Güterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften die Frage, ob Vermögensgegenstände den Ehegatten bzw. Lebenspartnern einzeln oder gemeinsam gehören, wie sie verwaltet werden, in welchen Ausmaß sie den Gläubigern haften und ob und wie im Falle einer Trennung oder Scheidung das Vermögen und ...

  3. Gütergemeinschaft steht für: Gütergemeinschaft (Ehe), familienrechtlicher Güterstand; Gütergemeinschaft der Jerusalemer Urgemeinde, Lebensform im Urchristentum; Kollektiveigentum, Eigentumsverhältnisse einer Gemeinschaft; Siehe auch:

  4. 12. Juli 2023 · Der Begriff des Güterstands der Gütergemeinschaft beschreibt die Vermögensverhältnisse so, dass das Einzelvermögen der Ehepartner oder der Partner der eingetragenen Lebensgemeinschaft zu einem...

  5. Allgemein gehört zu einer Gütergemeinschaft das gesamte Vermögen (Gesamtgut) der Ehepartner. Dieses Vermögen umfasst alle Einkünfte der Partner, die erwirtschafteten Gewinne und das in die Ehe eingebrachte Vermögen. Nicht zur Gütergemeinschaft gehören persönliche Sondergüter der Ehepartner.

  6. Die Frage, wem während der Ehe erworbenes Vermögen gehört und ob dies nach Beendigung der Ehe verteilt wird, richtet sich immer nach dem jeweiligen familienrechtlichen Güterstand. Das Gesetz kennt folgende Güterstände: die Zugewinngemeinschaft; die Gütertrennung; die Gütergemeinschaft; die Wahl-Zugewinngemeinschaft.

  7. 21. Juli 2023 · Entscheidet sich ein Paar für eine Gütergemeinschaft, wird das Vermögen beider Ehepartner/innen beziehungsweise eingetragener Lebenspartner/innen zum Gesamtgut. Beide sind gleichermaßen Eigentümer/innen des dann gemeinschaftlichen Vermögens.